Der typische Leistungsumfang des Architekten wird in 9 Leistungsphasen unterteilt. Grob wird unterschieden in die Genehmigungsplanung (Bauantrag einholen), die Ausführungsplanung (detaillierte Pläne für die Baustelle) und die Bauabwicklung (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauleitung). Jede dieser einzelnen Leistungsphasen kann selbstverständlich auch getrennt beauftragt und ausgeführt werden.
Wo es die Größe der Baumaßnahme erfordert wird mit erfahrenen Fachingenieuren (Statiker, Haustechniker für Heizungs- / Sanitär- / und Elektrotechnik) aus allen Bereichen zusammen gearbeitet. Ein Vermessungsingenieur wird ebenfalls häufig dazu gezogen.
Wenn der Ausführungsplan fertig ist, geht es um die Frage "Wer macht was?". Unter Umständen gibt es Arbeiten, die Sie als Bauherr in Eigenleistung erbringen können und wollen. Mit dieser so genannten "Muskelhypothek" können Sie zur Kostensenkung des Bauprojekts beitragen. Allerdings sollten Sie sich dazu genau mit mir abstimmen. Beispielsweise lohnt es sich kaum, wenn Sie Dämm-Material in Eigenregie kaufen, zur Baustelle transportieren und zwischen den Dachsparren verlegen. Solche Leistungen erhalten Sie von Baufirmen innerhalb eines Paketpreises oft wesentlich günstiger.
Muten Sie sich nur Arbeiten zu, die Sie beherrschen und die Sie zeitlich nicht zu sehr beanspruchen. Am besten sprechen Sie mit mir, welche Eigenleistungen Sinn machen und tatsächlich Zeit und Geld sparen. Wichtig: Eigenleistungen müssen terminlich genau mit dem Bauablauf abgestimmt sein, um nachfolgende Arbeiten nicht zu behindern. Schätzen Sie die Ersparnis durch Eigenleistungen grundsätzlich nicht zu optimistisch ein - und bedenken Sie, dass Ihr Zeitbudget beruflich oder familiär bedingt begrenzt sein könnte.
Ich fertige für die noch zu vergebenden Arbeiten eine Massenermittlung und eine Leistungsbeschreibung an und bereite die Ausschreibung vor. Darin wird genau aufgelistet, wie, womit und mit welchen Neben- und Zusatzleistungen die Arbeiten ausgeführt werden sollen. Die Ausschreibungen sind entscheidend für die Festlegung der Qualität der auszuführenden Arbeiten. Handwerker und Baufirmen, die in Frage kommen, erhalten dann die Ausschreibungsunterlagen mit der Bitte, ein Angebot einzureichen.
Die eingehenden Angebote prüfe ich und stelle sie in einem so genannten Preisspiegel übersichtlich für Sie dar. Meine Erfahrung hilft bei der Beurteilung der Angebote und der Leistungsfähigkeit von Handwerkern und Baufirmen. Bewertungskriterium bei der Vergabe ist nicht allein der Preis, sondern auch die zu erwartende Qualität und - ganz wichtig - die Zuverlässigkeit der Handwerker. Nach Rücksprache mit mir brauchen Sie die vorbereiteten Aufträge für alle Gewerke nur noch zu unterschreiben. Rechtlich sind Sie als Bauherr der Auftraggeber. Es empfiehlt sich, die Bauverträge (Werkverträge) mit den Handwerkern und Baufirmen auf Basis der "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB Teile B, C) abzuschließen.
Ein Bauzeitenplan gibt genau vor, in welcher Reihenfolge die Handwerker ihre Aufträge erledigen.
Ich übernehme die Objektüberwachung für Sie und stelle sicher, dass der Zeitplan eingehalten wird und dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt werden. Ich nehme die Gewerke für Sie ab. Sollten noch Mängel vorliegen, werden diese jetzt behoben. Danach bekommen Sie alle Rechnungen der Handwerker, meine Honorarschlussrechnung, alle Bauunterlagen und natürlich auch den Haustürschlüssel ausgehändigt.
Nach Fertigstellung der Arbeiten prüfe ich gemeinsam mit dem verantwortlichen Handwerker, ob die Arbeiten hinsichtlich Menge und Qualität plangemäß durchgeführt wurden. Bei diesem Vorgang, dem so genannten "Aufmessen", wird erbrachte Leistung in Länge und Breite gemessen bzw. in Stückzahl erfasst. Stelle ich Mängel fest, muss die beauftragte Firma diese beheben. Ziel ist die mängelfreie Abnahme der Gewerke.
Sie können allerdings davon ausgehen, dass bei einer professionellen Bauleitung durch mich mit regelmäßigen Baustellenbesichtigungen und umfangreichem Controlling am Ende keine Mängel mehr zutage treten.
Ist ein Gewerk abgenommen, stellen Handwerker oder Baufirma die entsprechende Teil- oder Schlussrechnung. Ich prüfe die Rechnungsstellung in Bezug auf die Ausschreibung und den Werkvertrag und reiche sie Ihnen zur Begleichung weiter.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Der Koordinator hat im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben, den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens zu unterstützen. Er hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Darüber hinaus dient seine Tätigkeit auch einem ungestörten Bauablauf und soll effektive spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ermöglichen.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen Koordinatoren über Kenntnisse und Erfahrungen im Baufach und zum Arbeitsschutz im Baubereich verfügen. Sie müssen außerdem Kenntnisse über spezielle, einem Koordinator obliegende Tätigkeiten, Aufgaben und Verpflichtungen haben.
Seit dem 25.02.2005 verfüge ich über eine Zulassung als Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator SiGeKo.